Beiträge
Finanz- Beitragsordnung - §2 Beitragswesen
(1) Die monatlichen Vereinsbeiträge der Mitglieder sind folgendermaßen gestaffelt:
a) Kinder bis 14 Jahre und Passive 5,00 €
b) Jugendliche 14 bis 18 Jahre und Ermäßigte: 7,00 €
c) Erwachsene: 8,50 €
d) Familienbeitrag: 17,00 €
Es werden bei Wechsel in den Beitragsgruppen nur ganze Monate berücksichtigt, unabhängig davon, wann in diesem Monat das den Wechsel auslösende Ereignis (z.B. Geburtstag) eintritt. Eine rückwirkende Erstattung von gezahlten Beiträgen bei Austritt (z.B. bei jährlicher Zahlung und Kündigung zum Ende des ersten Halbjahrs) ist nicht zulässig. Sämtliche Beiträge sind per Lastschrift zu entrichten.
(2) Der ermäßigte Beitrag wird auf schriftlichen Antrag für Erwachsene in Ausbildung (Schule, Ausbildung, Wehr-/Zivildienst, Studium o.ä.) bis maximal zu einem Alter von 25 Jahren gewährt. Die Familienmitgliedschaft gilt maximal für zwei Erziehungsberechtigte und alle Kinder bis 18 Jahre, auf schriftlichen Antrag auch für alle Kinder bis 25 Jahre, sofern diese noch in Ausbildung sind. Die Ermäßigung tritt ab dem Monat in Kraft, in dem der Ermäßigungsgrund vorliegt und der entsprechende Antrag beim Vorstand eingegangen ist.
(3) Der TV-Vorstand kann auf Antrag des betroffenen Mitgliedes oder seines zuständigen Abteilungsleiters entscheiden, ob dem Mitglied nach Würdigung der Einzelumstände ein niedriger Sonderbeitrag zu gewähren oder es im Einzelfall befristet beitragsfrei zu stellen ist.
Abteilungsbeiträge
Folgende Abteilungen erheben zusätzliche monatliche Beiträge:
Handball Erwachsene aktiv: 2,00 €
Kinder/Jugendliche aktiv: 1,00 €
Basketball Erwachsene aktiv: 3,00 €
Jugendliche aktiv: 1,50 €
Kinder aktiv: 1,00 €
Beitrittserklärung
=> Downloads







