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Anpassung 2G+ ab 13.01.


Corona-Regeln für Sport in NRW ab 13.01.

Mit der neuen Coronaschutzverordnung NRW gilt ab Donnerstag, 13.01.:

Es gilt weiterhin 2G+ für Sport in Innenräumen. NEU: Die zusätzliche Testpflicht für Geimpfte oder Genesene (= immunisierte) SportlerInnen bei Sport in Innenräumen entfällt für Personen, die
  1. über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen („geboostert“ worden sind)
oder
  1. ausreichend geimpft sind (i.d.R. 2 Impfungen) und zusätzlich innerhalb der letzten drei Monate per PCR-Test positiv getestet worden sind.
SchülerInnen gelten als immunisiert und getestet. Bis 15 Jahre ist kein Nachweis vorzulegen, ab 16 Jahren ein Schulausweis.
Für die gemeinsame Sportausübung im Freien sowie für Begleitpersonen und Zuschauer in Sportanlagen gilt die 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene, Testnachweis nicht erforderlich).

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt weiterhin 3G (geimpft, genesen oder getestet), wobei nicht immunisierte Mitarbeitende (also mit Testnachweis) während der gesamten Zeit eine mindesten medizinische Maske tragen müssen.

Sportlerinnen und Sportler, die an einem offiziellen Ligenbetrieb teilnehmen, können zwischen der ersten und zweiten Impfung übergangsweise auch einen PCR-Test vorlegen (also eine Impfung + PCR-Test = Teilnahme an Ligaspielen möglich).

Die Gültigkeit von Tests ist: Schnelltests 24 h und PCR-Tests 48 h.

Die theoretische Option eines (kostenpflichtigen) Schnelltests vor Ort unter Aufsicht einer entsprechend fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person ist möglich, aber nicht verpflichtend und kann von den einzelnen Gruppen und Abteilungen nach eigenen personellen Möglichkeiten geprüft werden.
Für aktive TV-Sporttreibende insbesondere im Sportzentrum/TV-Halle bieten wir weiterhin.

Also: Bitte nutzt weiterhin unsere Teststelle im Vereinssportzentrum.

Bleibt gesund!



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