Beitrag vom 03. März 2022
ab 04.03. 3G im Sport
Mit der neuen Coronaschutzverordnung NRW gilt ab Freitag, 04.03.:
3G im Sport
Nicht immunisierte Personen legen zur Teilnahme am Sport einen gültigen negativen Testnachweis vor (nicht älter als 24 Stunden).
- Jede Sportausübung sowohl im Innen- als auch im Außenbereich ist nun wieder für genese, geimpfte und getestete (3G) Personen erlaubt. Das gilt für den gesamten Trainings- und Wettkampfbetrieb.
- Die Zugangsbeschränkungen 2G+ und 3G gelten ab dem 04.03.22 nicht mehr für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Ihnen ist also ab sofort eine Teilnahme an allen Veranstaltungen und Angeboten ohne Nachweispflichten möglich.
- Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt weiterhin 3G (geimpft, genesen oder getestet). Die Maskenpflicht während der Ausübung entfällt.
- Die Gültigkeit von Tests ist: Schnelltests 24 h und PCR-Tests 48 h.
- Die theoretische Option eines (kostenpflichtigen) Schnelltests vor Ort unter Aufsicht einer entsprechend fachkundigen, geschulten oder unterwiesenen Person ist möglich, aber nicht verpflichtend und kann nur von den einzelnen Gruppen und Abteilungen nach eigenen personellen Möglichkeiten geprüft werden.
Für aktive TV-Sporttreibende, insbesondere im Sportzentrum/TV-Halle verweisen wir auf unser Testzentrum.
Bitte nutzt daher weiterhin unsere Teststelle im Vereinssportzentrum.