Mitgliedschaft

Werden Sie jetzt Mitglied in Lippes größtem Sportverein und Sie sind automatisch Teil einer einzigartigen Gemeinschaft, in der Sie passende Sportangebote vom Säuglingsalter bis ins hohe Alter vorfinden.

Beiträge

Der TV Lemgo finanziert sich durch Mitgliedsbeiträge. Ein Teil der Beiträge verbleibt beim Hauptverein zur Finanzierung der Verwaltungsstrukturen. Ein anderer Teil steht den Abteilungen als Etat zur Verfügung. Wie hoch Ihr Beitrag ist, entnehmen Sie der Übersicht.



Wir benötigen für eine rechtsverbindliche Mitgliedschaft immer eine Unterschrift auf der Beitrittserklärung. Dies ist besonders bei Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen wichtig. Bei der Anmeldung von Minderjährigen ist es nicht notwendig, dass eine erziehungsberechtigte Person auch Mitglied wird.

Abkürzungen im Lastschrifttext

EinmalbeitragEBMod. FünfkampfM5K
AufnahmegebührAUMountainbikeMB
BadmintonBADKick-BoxenKICK
BasketballBBKunstturnenKUTU
HandballHLGymnastikGYM
CricketCRIFreizeitsportFREI
VolleyballVBKiBSKIBS
LaufsportLAUCheerleadingCL
LeichtathletikLARehasportREHA
WalkingWALKHerzsportHERZ
SchwimmenSCHWKursweltKURS
TriathlonTRIDartsDTS
KampfkunstKAKU

Abteilungsmeldung/ -Beiträge

Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie nur in den Abteilungen gemeldet sind, in denen Sie tatsächlich aktiv sind. Wir überarbeiten ständig unsere Mitgliederdaten nach den von den Übungsleitern eingereichten Teilnehmerlisten. Trotz allem sind die Mitglieder dafür eigenverantwortlich, dass sie korrekt gemeldet sind.

Ummeldung Abteilung

Sollten Sie von einer Abteilung in eine andere wechseln oder nicht mehr aktiv sein, so genügt es nicht, dem Übungsleiter Bescheid zu geben. Es ist erforderlich, dass Sie zusätzlich die Abteilungsmitgliedschaft schriftlich kündigen (s. auch „Kündigung“) und der Geschäftsstelle die neue Abteilung mitteilen. Beitragsrückerstattungen aufgrund fehlender Meldungen sind nicht möglich.

Änderung von Adresse und Bankverbindung

Bei jedem Magazinversand erreichen uns viele Rückläufer, die aufgrund falscher Angaben nicht zugestellt werden konnten. Das Gleiche gilt bei der Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen. Hier werden uns bei Rückbelastung zusätzlich zu Bearbeitungsgebühren Bankgebühren belastet, die wir an Sie weitergeben müssen. Bitte teilen Sie uns zeitnah Ihre Adress- bzw. Kontoänderung mit, um unnötigen Zeitaufwand, Kosten und Ärger zu vermeiden.

Schüler- und Studentenbescheinigungen

Beitragsermäßigungen für Schüler und Studenten sind nur gegen Vorlage eines gültigen Schülerausweises oder einer Studentenbescheinigung möglich.

Mit Erreichen der Volljährigkeit zahlen Mitglieder den Erwachsenen-Beitrag bzw., sofern sie den Nachweis dafür erbringen, bis max. zum vollendeten 25. Lebensjahr den ermäßigten Beitrag für Schüler, Studenten, Auszubildende bzw. Bundesfreiwilligendienst Leistende. Volljährige Mitglieder, die bisher als Jugendliche in Familienmitgliedschaften geführt wurden, bleiben bis max. zum vollendeten 25. Lebensjahr in der Familienmitgliedschaft, sofern sie Schüler, Student oder Auszubildender sind bzw. einen Bundesfreiwilligendienst leisten (Nachweispflicht).

Wird seitens des Mitglieds keine aktuelle Bescheinigung zur Beitragsermäßigung eingereicht, so wird der Beitrag zum Monat nach Ablauf der Bescheinigung automatisch auf den Vollzahler-Beitrag umgestellt.

„Bildung und Teilhabe“: finanzielle Unterstützung für die Vereinsmitgliedschaft

Die verschiedenen Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT), auch Bildungspaket genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die wenig Geld haben. Mit diesen Leistungen (maximal 15,- € monatlich) kann Ihr Kind Angebote in Schule und Freizeit (z.B. Sportangebote im TV Lemgo) nutzen, wenn sich die Familien die Kosten dafür ansonsten nicht leisten könnten.

Wie funktioniert das?

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Kontakt: Karin Brehm k.brehm@tv-lemgo.de.

Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft im Hauptverein ist zum 30.06. und zum 31.12. eines Jahres mit einer Frist von 6 Wochen möglich. Für alle Abteilungsmitgliedschaften gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ende eines Monats. Die Kündigung muss schriftlich an die Geschäftsstelle erfolgen (E-Mail ist möglich). Jede Kündigung wird schriftlich bestätigt. Eine Kündigung beim Übungsleiter ist nicht möglich. Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind die fälligen Beiträge in jedem Fall bis zum Ende der Mitgliedschaft zu bezahlen.

Ruhezeit des Abteilungsbeitrags

Unter bestimmten Voraussetzungen (Krankheit, Schwangerschaft, beruflicher Auswärts-Einsatz) ist es möglich, den Abteilungsbeitrag für ganze Monate ruhen zu lassen. Dafür bitte das Formular downloaden, ausfüllen und zusammen mit Attest oder Bescheinigung des Arbeitgebers im Servicebüro einreichen.

Der Abteilungsbeitrag wird dann für die Anzahl der beantragten und durch das Attest nachgewiesenen Monate dem Mitgliedskonto gutgeschrieben und mit den fälligen Beitragszahlungen verrechnet. Der Basisbeitrag ist hiervon ausgeschlossen und muss durchgehend gezahlt werden.

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