Beitrag vom 16. August 2021

WICHTIG: Aktuelle Corona-Regelungen Sport

Aktualisiert am 20.08.!

 

Ab Freitag, 20.08. gilt  die neue Coronaschutzverordnung NRW.

Es gilt damit die 3G-Nachweispflicht bei allen Aktivitäten und beim Sportbetrieb in Innenräumen (3G = Geimpfte, Genesene oder Getestete mit entsprechendem Nachweis)

Das heißt nach unserer aktueller Interpretation der Regelungen:

  • Sport (egal ob mit oder ohne Kontakt) in Innenräumen nur mit 3G-Nachweis (ohne TN-Begrenzung)
  • Schüler:innen bis 15 Jahre gelten aufgrund der Schulpflicht als „getestet“, müssen also nicht separat abgeprüft werden
  • Bei Jugendlichen ab 16 gilt auch der Schülerausweis als „Testnachweis“
  • für den Sport draußen gibt es keinerlei Beschränkungen (auch nicht bei Kontaktsport)
  • es gelten weiterhin die Masken- und Abstandsregeln
  • Die Maskenpflicht entfällt während des Sports, wenn das für die Sportausübung erforderlich ist (z.B. bei erhöhter körperlicher Anstrengung)
  • Die Hygieneregelungen bzg. Reinigung der Kontaktflächen und genutzten Trainingsgeräte gelten weiterhin

Die genauen Regelungen für den Sport seitens des LandesSportBundes NRW findet ihr hier.

Die Übungsleitungen und Gruppenbetreuer:innen müssen die entsprechenden Bescheinigungen (Impfstatus, Genesenennachweis, Testnachweis) vor jeder Sporteinheit in Innenräumen kontrollieren, wir bitten daher alle Aktiven, sie dabei bestmöglich zu unterstützen. Vielen Dank!

Für Detailfragen stehen die Mitarbeitenden des TV-Servicebüro, insbesondere Geschäftsführer Patrick Busse, gerne zu Verfügung.

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